Anmeldung einer/s Neugeborenen

Geburt im Spital - Formular "Anzeige der Geburt" sowie die erforderlichen Dokumente zur Beurkundung der Geburt werden von der Endbindungsstation dem zuständigen Standesamt weitergeleitet.

Hausgeburt - Formular "Anzeige der Geburt" (erhältlich im Gemeindeamt) sowie der unter angeführten Urkunden sind innerhalb einer Woche der nach dem Ort der Geburt zuständigen Personenstandsbehörde anzuzeigen.

Die Anzeige führt der Reihe nach durch

  1. die Leiterin/der Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren ist;
  2. die Ärztin/der Arzt oder Hebamme, die bei der Geburt anwesend waren;
  3. der Vater oder die Mutter, wenn sie dazu innerhalb der Anzeigefrist imstande sind;
  4. die Behörde oder die Dienststelle der Polizei, die Ermittlungen über die Geburt durchführt
  5. sonstige Personen, die von der Geburt auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben.

für die Beurkundung werden benötigt

siehe unter www.help.gv.at - Erforderliche Unterlagen

    Nach Eintragung der Geburt im Geburtenbuch des zuständigen Standesamtes werden in der Regel  2 Geburtsurkunden ausgestellt - gebührenfrei.

    Wohnsitzanmelung

    Das Neugeborene muss spätestens drei Tage nach der Rückkehr aus der Geburtsstation bei der Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.

    mitzubringende Dokumente:

    1. amtlicher Lichtbildausweis der/des Anmeldenden
    2. Geburtsurkunde des Kindes

    Anmerkung: Für ausländische StaatsbürgerInnen ist es Pflicht, ein Visum für das Kind zu beantragen und ein Reisedokument zu beantragen.

    Bei der Anmeldung des Kindes wird vom SachbearbeiterIn des Gemeindeamtes über weitere durchzuführende Antragsstellungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Mehrkindzuschlag usw.) informiert.

     

    Zuständig