Katastrophenfonds-Anträge - Umstellung auf Online-Antragstellung

Veröffentlichungsdatum01.01.2024Lesedauer1 MinuteKategorienThemen
Logo Land Salzburg

Seit 9. Juni 2021 ist eine Antragstellung um Beihilfe aus dem Katastrophenfonds für juristische und natürliche Personen nur mehr online möglich.
Es sind daher keine Anträge in Papierform (hellblauer Antrag) mehr möglich.
Die Antragstellung erfolgt über die Homepage des Landes Salzburg oder über die Land Salzburg App.

Unter „Förderungen-Katastrophenfonds“ finden Sie den Link für den Antrag.

Mit der Umstellung wird die Beihilfenauszahlung direkt vom Land Salzburg an die Geschädigten erfolgen und nicht mehr wie bisher über die Gemeinde.

Alle Geförderten müssen ab dem Schadensjahr 2021 an die Transparenzdatenbank gemeldet werden. Landwirtschaftliche Betriebe tragen sich mit der Betriebsnummer und mit der entsprechenden Rechtsform als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ein. Unternehmen, Vereine und dergleichen tragen Kennzahlen wie die UID-Nummer, Vereinsregisternummer, Betriebsnummer, KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) oder Firmenbuch-Nummer ein. Natürliche Personen müssen das Geburtsdatum und die Hauptwohnsitzadresse angeben. Personengemeinschaften (meist Genossenschaften), die keine der oben genannten Kennzahlen besitzen, müssen im Ergänzungsregister des Bundes eine Kennzahl beantragen. Ohne Ken­nzahl ist eine Antragstellung nicht möglich. Beilagen müssen elektronisch mitgesendet werden.